Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MEBAU GmbH
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MEBAU GmbH und ihren Auftraggebern im Bereich Messebau, Planung, Produktion, Logistik sowie Montage und Demontage.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
Planung und Konzeption von Messeständen
3D-Visualisierung und Designleistungen
Produktion und Fertigung
Lieferung, Aufbau und Montage
Demontage und Rückbau
Logistik und Transport
Projektleitung und Koordination
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung durch die MEBAU GmbH zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der MEBAU GmbH.
4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte (z. B. Logos, Marken, Inhalte) verfügt.
5. Leistungszeit / Termine
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Messeveranstalter, Logistikprobleme, Streik) berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Zahlungsbedingungen:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
Restzahlung vor Messebeginn bzw. vor Lieferung
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MEBAU GmbH.
7.2 Eine Weitergabe, Verpfändung oder sonstige Verfügung ist ohne Zustimmung unzulässig.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Entwürfe, Konzepte und Designs bleiben geistiges Eigentum der MEBAU GmbH.
8.2 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
9. Abnahme
9.1 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn:
der Messestand übergeben wurde oder
keine wesentlichen Mängel angezeigt werden
9.2 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
10.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
11. Haftung
11.1 Die MEBAU GmbH haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die MEBAU GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
11.3 Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Haftung bei Messeveranstaltungen
12.1 Für Vorgaben, Einschränkungen oder Änderungen durch Messeveranstalter übernimmt die MEBAU GmbH keine Haftung.
12.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
Genehmigungen
Versicherungen
Einhaltung von Messevorschriften
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien von der Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
14. Einsatz von Equipment und Materialien
14.1 Die Auswahl der eingesetzten Materialien, Technik und Systeme erfolgt nach fachlichem Ermessen der MEBAU GmbH.
14.2 Ein Anspruch auf bestimmte Marken oder Systeme besteht nicht, sofern nichts ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Rücktritt / Stornierung
15.1 Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalen:
bis 30 Tage vor Leistung: 30 %
bis 14 Tage: 60 %
unter 14 Tage: 100 %
15.2 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der MEBAU GmbH unter Beachtung der DSGVO.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (§ 306 BGB).
18.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.