Mietbedingungen
MEBAU GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Messestandbauteilen, Systemen (z. B. BINUT), Möbeln sowie sonstigen Ausstattungselementen durch die MEBAU GmbH (nachfolgend „Vermieter“) an den Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MEBAU GmbH, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 2 Mietgegenstand und Nutzungsdauer
(1) Das Mietgut wird dem Mieter ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt.
(2) Eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Abstimmung und kann gesondert berechnet werden.
§ 3 Übergabe und Zustand
(1) Das Mietgut wird in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand übergeben.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übergabe anzuzeigen.
§ 4 Nutzung und Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgut pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Veränderungen, Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung sind zu unterlassen.
§ 5 Veränderungen und Eingriffe
(1) Eingriffe in das Mietgut, insbesondere Bohren, Schrauben, Bekleben oder Lackieren, sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
(2) Für daraus entstehende Schäden haftet der Mieter.
§ 6 Transport und Montage
(1) Transport, Auf- und Abbau erfolgen nur, sofern diese Leistungen gesondert beauftragt wurden.
(2) Andernfalls erfolgt die Nutzung auf eigene Verantwortung des Mieters.
§ 7 Haftung und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr für das Mietgut geht mit Übergabe an den Mieter auf diesen über und endet mit Rückgabe.
(2) Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung während der Mietdauer.
§ 8 Versicherung
(1) Das Mietgut ist grundsätzlich nicht versichert.
(2) Dem Mieter wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung für die Dauer der Nutzung abzuschließen.
§ 9 Rückgabe des Mietgutes
(1) Das Mietgut ist nach Ablauf der Mietdauer vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen.
(2) Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Kosten entstehen.
§ 10 Beschädigung und Verlust
(1) Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Mieter trägt die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
§ 11 Lagerung
(1) Auf Wunsch kann das Mietgut nach der Veranstaltung eingelagert werden.
(2) Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt keine dauerhafte Lagerung.
§ 12 Stornierung
(1) Eine Stornierung ist jederzeit möglich.
(2) Bereits entstandene Kosten sowie erbrachte Leistungen werden berechnet.
§ 13 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart:
50 % bei Auftragserteilung
50 % vor Übergabe
§ 14 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Essen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.